Organ-/Fehlbildung-/“Fein“-Diagnostik

Sollten sich bei den Screening-Untersuchungen um die 10., 20. und 30. Schwangerschaftswoche auffällige und abklärungsbedürftige Befunde ergeben, besteht die Möglichkeit einer erweiterten Ultraschalluntersuchung in unserer Praxis, die dann auch der gesetzlichen Krankenkasse in Rechnung gestellt werden kann.

Nähere Informationen zu möglichen Untersuchungen finden Sie auf den Unterseiten zu den Themen Schwangerschafts-Vorsorgeuntersuchungen und zusätzliche Leistungen.